Maklerscreen · Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vierzehn Paragraphen, in denen wir festhalten, wie Hardware-Miete, Cloud-Service und Setup-Leistung zwischen uns funktionieren.

Stand: 16. Mai 2026 · Erfüllungsort und Gerichtsstand: Duisburg

Vertragsrahmen

Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Beziehung zwischen Langenkamp Media, Inhaberin Heike Langenkamp, Dorfstraße 20D, 47239 Duisburg (nachfolgend "Anbieterin"), und ihren Kunden über das Produkt Maklerscreen.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind Immobilienmakler-Unternehmen und damit Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen; für diese Fälle gelten zusätzlich die Regelungen aus § 13 dieser AGB (Widerrufsrecht).

(3) Begriffe. Der Begriff "Maklerscreen-Box" oder "Box" bezeichnet die ausgelieferte Hardware: ein Industrie-Mikrocomputer mit 8 GB Arbeitsspeicher im Aluminium-Gehäuse mit aktivem Kühler, ein 27-Watt-USB-C-Netzteil, eine industrietaugliche SanDisk-Max-Endurance-SD-Karte (vorinstalliert mit der Maklerscreen-Software) sowie ein HDMI-Kabel zum Anschluss an den vom Kunden beigestellten Monitor. Der Begriff "Cloud-Service" bezeichnet die serverseitige Software-Komponente (Backend, Slideshow-Auslieferung, Propstack-Synchronisation, Verwaltungs-Oberfläche). Der Begriff "Setup-Dienstleistung" bezeichnet die Erst-Einrichtung der Box im Schaufenster des Kunden via Hotspot-Wizard.

(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Bestellweg

Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Maklerscreen-Pakete auf maklerscreen.de stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde gibt sein Vertragsangebot ab, indem er auf maklerscreen.de eines der angebotenen Pakete auswählt und den Bestellvorgang über den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienst abschließt. Die Anbieterin nimmt das Angebot an, indem sie dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse zusendet.

(3) Der Versand der Maklerscreen-Box erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsabschluss an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

Leistungen

Vertragsleistungen

(1) Die Anbieterin erbringt im Rahmen des Maklerscreen-Vertrags folgende Leistungen:

  • Hardware-Bereitstellung: Überlassung der Maklerscreen-Box zur Nutzung über die Vertragsdauer (Mietverhältnis, siehe § 5).
  • Setup-Dienstleistung: Vorkonfiguration der Box, vereinfachte Erst-Einrichtung am Aufstellort des Kunden via Hotspot-Wizard (Smartphone-basiert).
  • Cloud-Service: Anbindung der Box an das Backend der Anbieterin, automatische Synchronisation der vom Kunden in Propstack gepflegten Objektdaten (bei aktiver Propstack-Integration), Bereitstellung der Slideshow-Inhalte sowie Verwaltungs-Oberfläche.
  • Software-Updates: Bereitstellung von Sicherheits- und Funktions-Aktualisierungen für Box und Cloud-Service über die Vertragsdauer.
  • Support: E-Mail-Support unter info@langenkamp-media.de; Anfragen werden werktags innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
  • Hardware-Ersatz bei Defekt: Tritt während der Vertragslaufzeit ein technischer Defekt der Hardware ein, der nicht vom Kunden zu vertreten ist (z. B. Produktionsfehler, Bauteilversagen durch normalen Betrieb, ausfallendes Netzteil, defekte SD-Karte), stellt die Anbieterin dem Kunden kostenfrei ein Ersatzgerät zur Verfügung. Der Kunde sendet das defekte Gerät auf von der Anbieterin getragene Kosten zurück. Vom Ersatzanspruch ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Sturz, Wasser, Sonneneinstrahlung über das normale Maß hinaus, mutwillige Beschädigung oder Manipulation der vorinstallierten Software.

(2) Die Anbieterin behält sich vor, Cloud-Service-Funktionen weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

Preise und Zahlung

Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket:

  • Plan A (12 Monate Mindestlaufzeit): einmalige Setup-Gebühr von 449 Euro zuzüglich monatlich 49 Euro für Cloud-Service und Hardware-Miete.
  • Plan B (24 Monate Mindestlaufzeit, Vorzugspreis): einmalige Setup-Gebühr von 449 Euro zuzüglich monatlich 44 Euro für Cloud-Service und Hardware-Miete.

(2) Kleinunternehmer-Regelung. Die Anbieterin ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben. Die angegebenen Preise sind die Endpreise.

(3) Die Setup-Gebühr wird mit Vertragsabschluss fällig und ist im Bestellvorgang enthalten. Die monatliche Vergütung wird über das eingerichtete Zahlungsabonnement automatisch eingezogen. Die erste monatliche Vergütung wird mit dem Beginn der Mindestlaufzeit (Tag der Anlieferung, § 8 Absatz 1) berechnet; ein vor der Anlieferung über das Zahlungsabonnement eingezogener Betrag wird auf den ersten Vertragsmonat angerechnet bzw. anteilig erstattet.

(4) Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Die Anbieterin behält sich vor, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.

Hardware-Eigentum

Eigentumsvorbehalt, Hardware-Mietverhältnis

(1) Die Maklerscreen-Box bleibt während der gesamten Vertragsdauer uneingeschränkt Eigentum der Anbieterin. Der Kunde erhält ein vertragliches Nutzungsrecht (Miete) im Rahmen dieser AGB. Ein Eigentumsübergang findet weder durch Zahlung der Setup-Gebühr noch durch Erfüllung der monatlichen Vergütung statt.

(2) Der Kunde verwahrt die Hardware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Übliche Abnutzung beim bestimmungsgemäßen Gebrauch (Display-Anschluss an Schaufenster-Monitor, durchgehender Kioskbetrieb) ist mit der monatlichen Vergütung abgegolten.

(3) Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen (z. B. Sturzschäden, Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch unsachgemäße Verpackung beim Versand zurück), trägt der Kunde zum Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung des Zeitwerts der Hardware (Abzug neu für alt). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Schadensersatzpauschale nach § 9 Absatz 4 und der konkrete Zeitwertschaden nach diesem Absatz greifen nicht kumulativ; die Anbieterin macht im Schadensfall entweder die Pauschale oder den konkreten Zeitwertschaden geltend.

(4) Bei Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, die Hardware in einem mit der Vergütung abgegoltenen, normalen Gebrauchszustand zurückzugeben. Versand, Verpackung und Versicherung des Rückversands trägt der Kunde.

(5) Eine Untervermietung der Hardware oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform (z. B. E-Mail) zulässig.

Verfügbarkeit

Cloud-Service, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Die Anbieterin betreibt den Cloud-Service mit einer angestrebten Jahres-Verfügbarkeit von 99 Prozent (gerechnet auf 24 Stunden je Kalendertag, ohne Wartungsfenster). Eine garantierte Verfügbarkeit (Service Level Agreement) wird im Standardpaket nicht zugesichert.

(2) Geplante Wartungsfenster werden mit angemessenem Vorlauf per E-Mail an den Kunden angekündigt. Außerplanmäßige Wartung kann ohne Vorankündigung erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung des Betriebs notwendig ist; sie wird auf das technisch notwendige Maß und die kürzestmögliche Dauer beschränkt. Die Box zeigt während dieser Zeit weiterhin die zuletzt synchronisierten Inhalte aus ihrem lokalen Cache an.

(3) Während Wartungsfenstern oder bei Cloud-Service-Ausfall zeigt die Box weiterhin die zuletzt synchronisierten Inhalte aus ihrem lokalen Cache an, sofern die Box mit Strom und Internet versorgt ist.

Mitwirkung

Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt am Aufstellort sicher:

  • eine dauerhafte Stromversorgung der Box,
  • eine geeignete Internet-Anbindung (WLAN oder LAN),
  • einen geeigneten Monitor mit HDMI-Eingang,
  • einen Aufstellort, der die Hardware vor direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, übermäßiger Wärmeeinwirkung und mechanischer Belastung schützt,
  • die Pflege der eigenen Objektdaten in Propstack (sofern eingebunden) oder in der mit ausgelieferten Verwaltungs-Oberfläche,
  • regelmäßige Sichtkontrolle des Schaufensters und Meldung erkennbarer Auffälligkeiten an die Anbieterin.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er über die Verwaltungs-Oberfläche oder durch Pflege in Propstack auf der Slideshow anzeigt. Er stellt sicher, dass keine rechtswidrigen, irreführenden oder fremde Schutzrechte verletzenden Inhalte angezeigt werden.

Laufzeit

Vertragsdauer, ordentliche Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf eine Mindestlaufzeit von zwölf (Plan A) bzw. vierundzwanzig (Plan B) Monaten geschlossen. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der Anlieferung der Maklerscreen-Box an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag dann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an info@langenkamp-media.de genügt.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung hat der Kunde die Hardware innerhalb von vierzehn Tagen an die Anbieterin zurückzusenden. Versandkosten und Versicherung des Rücktransports trägt der Kunde.

Eskalation

Außerordentliche Kündigung, Zahlungsverzug, Hardware-Rückforderung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(2) Zahlungsverzug. Bleiben Monatszahlungen aus, wird der Kunde unverzüglich kontaktiert. Die Anbieterin gewährt grundsätzlich Verständnis für einzelne, kurzfristige Verzögerungen.

(3) Eskalation nach drei ausgebliebenen Zahlungen. Bleiben drei aufeinanderfolgende Monatszahlungen aus, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen und die Rückgabe der Hardware zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Hardware unverzüglich auf eigene Kosten an die Anbieterin zurückzusenden.

(4) Schadensersatz bei Nicht-Rückgabe oder Beschädigung. Gibt der Kunde die Hardware nach Ablauf der in § 8 Absatz 4 bzw. Absatz 3 dieses Paragraphen genannten Vierzehn-Tage-Frist nicht, unvollständig oder erheblich beschädigt zurück, ist die Anbieterin berechtigt, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 400,00 EUR netto zu verlangen. Diese Pauschale deckt den Wiederbeschaffungswert der Hardware-Komponenten (Industrie-Mikrocomputer-Set, industrielle SD-Karte, HDMI-Kabel) sowie das nicht durch die Setup-Gebühr abgegoltene erneute Software-Provisioning und die Funktionstests für ein Ersatzgerät ab. Mahn- und Verzugskosten nach § 4 Absatz 4 sowie Verzugszinsen bleiben gesondert ersatzfähig.

(5) Dem Kunden bleibt das Recht ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass der Anbieterin überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die in Absatz 4 genannte Pauschale entstanden ist. Die Anbieterin behält sich ihrerseits das Recht vor, einen nachweisbar höheren Schaden geltend zu machen, sofern die tatsächlichen Kosten der Wiederbeschaffung und erneuten Einrichtung die Pauschale übersteigen.

(6) Etwaige aus dem Vertrag bis zur Kündigung entstandene Forderungen bleiben von der außerordentlichen Kündigung unberührt. Kündigt die Anbieterin den Vertrag während der Mindestlaufzeit aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund außerordentlich, bleibt ihr Anspruch auf Ersatz des dadurch entstehenden Schadens unberührt, insbesondere der bis zum regulären Ende der Mindestlaufzeit entgangenen monatlichen Vergütung. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Hardware lässt sie sich anrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Haftung

Haftung

(1) Die Anbieterin haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haftet die Anbieterin im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) - das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall infolge eines Cloud-Service-Ausfalls und Datenverluste beim Kunden (z. B. in Propstack), nicht jedoch, soweit nach den Absätzen 1 und 2 gehaftet wird.

(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner eigenen Objektdaten in Propstack und in seiner eigenen IT-Umgebung. Maklerscreen ersetzt kein eigenständiges Backup-Konzept des Kunden.

Datenschutz

Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Rahmen der Webseiten-Nutzung finden sich in der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit die Anbieterin im Rahmen der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen (insbesondere des Cloud-Service und der Propstack-Synchronisation) personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wobei der Kunde Verantwortlicher und die Anbieterin Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 4 Nr. 7 und 8 DSGVO ist, schließen die Parteien hiermit einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

(3) Dieser AVV wird mit dem Abschluss des Hauptvertrages automatisch und ohne Erfordernis einer gesonderten Unterschrift integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Der vollständige und jeweils aktuell gültige Text des AVV ist dauerhaft online unter maklerscreen.de/avv abrufbar sowie dort als druckbare Fassung verfügbar.

(4) Der Kunde sichert zu, dass er zur Übermittlung und Bereitstellung der personenbezogenen Daten an die Anbieterin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (insbesondere durch Vorliegen einer Rechtsgrundlage oder wirksamer Einwilligung der Betroffenen) berechtigt ist.

Anpassung

Änderungen dieser AGB

(1) Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aus regulatorischen Gründen, zur Klarstellung oder zur Anpassung an weiterentwickelte Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Eine Änderung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, der Vergütung (§ 4) oder der Mindestlaufzeit (§ 8) ist von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Frist, auf die Folge, dass sein Schweigen als Zustimmung gilt, und auf sein Sonderkündigungsrecht weist die Anbieterin den Kunden in der Änderungsmitteilung drucktechnisch hervorgehoben gesondert hin.

(3) Bei Widerspruch des Kunden bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen; ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Widerruf

Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Sofern der Kunde ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Maklerscreen-Vertrag abschließt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten dieses Rechts sind in der separaten Widerrufsbelehrung beschrieben.

(2) Für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (Regelfall des Maklerscreen-Angebots) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Schlussfragen

Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Duisburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Verbraucherstreitbeilegung: Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG) teilzunehmen. Eine EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung besteht seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr; der frühere Hinweis darauf entfällt.